Uwe Wiedemann: Ist Integration gut?
Der ursprünglich philosophische Begriff Integration
gehört seit Jahrzehnten zu den schillerndsten Begriffen
der Rehabilitationspädagogik. Er wird dort insbesondere
mit ethischen Intentionen verwendet. Wir wollen in diesem
Aufsatz den Begriff aus ethischer Perspektive analysieren.
Um einen ethischen Begriff der Integration zu bekommen,
müssen wir zunächst die Vermengung seiner Verwendung
zum einen im Sinne von sozialer Integration und zum anderen als
Bezeichnung für die gemeinsame Bildung und
Erziehung Behinderter und Nichtbehinderter auseinanderhalten.
Letzteres werde ich in diesem Aufsatz mit dem treffenderen
Begriff Koedukation bezeichnen.
Arbeiten über die Integration Behinderter beschäftigen
sich häufig bei genauer Betrachtung mit der Koedukation
Behinderter und nicht mit deren Integration [so z. B.
bei Haupt].
Es ist zwar ein Paradigma der Rehabilitationspädagogik,
daß Koedukation soziale Integration bedeutet, aber es
ist nicht selbstverständlich, daß dieses Paradigma
zu Recht angenommen wird. Mit anderen Worten dieses Paradigma
ist von der Rehabilitationspädagogik erst zu belegen.
Aber selbst wenn Koedukation der beste Weg zur sozialen Integration
wäre, folgt noch nicht, daß die Behinderten wo immer
möglich gemeinsam mit Nichtbehinderten gebildet werden sollen.
Schon der Pionier der Integrationstheorie Leopold
von Wiese hat in seiner Beziehungslehre darauf hingewiesen,
daß integrative und differenzierende
Kräfte stets
gleichzeitig wirken [vgl. Peuckert, 138].
Andere Autoren sehen zu Recht als Gegensatz der Integration die
Individuation und die meisten Rehabilitationspädagogen werden
zustimmen, daß auch die Ausprägung einer eigenen
Persönlichkeit ein wichtiges Bildungs- oder Erziehungsziel ist.
Wenn nun aber die soziale Integration bei der Koedukation
besonders ausgeprägt wäre, könnte man dies gerade
gegen die Koedukation anführen, da die Entfaltung der
Persönlichkeit zu kurz käme.
Bereits Bleidick hat auf die Gefahr hingewiesen, die von einem
Verständnis der Integration als Wert an sich ausgehen [Bleidick 1983,
543].
Um es nochmals zu sagen, ich sage nicht, daß es so ist, wie
ich ja auch offen lasse, ob bei der Koedukation die Integration
besonders ausgeprägt ist.
Aus der These
von von Wiese folgt auf die Rehabilitationspädagogik
angewendet, daß sowohl in der
Koedukation als auch in der Sonderschule integrative und
differenzierende Kräfte wirken.
Nun sind nicht von der Philosophie sondern von der
Soziologie die integrativen und differenzierenden
Kräfte empirisch zu untersuchen. Insbesondere
wäre in eine solche Untersuchung auch die
teilweise Koedukation zu berücksichtigen
(mehrere blinde Schüler und Schülerinnen
werden gemeinsam mit nichtbehinderten unterrichtet).
Aber eines wird deutlich, hält man Koedukation und
Integration deutlich auseinander, ist es gar nicht mehr
so klar, - selbst wenn man die These unterstellt, daß
Integration der bessere Weg ist -, daß man Integration
nur mit Koedukation erreichen kann. Auch der Nachweis,
daß nicht mehrfach behinderte Blinde in Blindenschulen
mit den vielen Mehrfachbehinderten wie sie heute üblich
sind, zu einer geringeren Integration als die Koedukation
Blinder in Schulen für Sehende erreicht, genügt
nicht als Argument für eben diese Koedukation. Es
könnte auch sein, daß es sinnvoll ist eine
Trennung von Blindenschulen für mehrfach Behinderte
und Schulen für nicht mehrfachbehinderte Blinde
zu einer größeren Integration führt.
Wie gesagt, ich behaupte nicht, daß es so ist, sondern
stelle lediglich fest, daß diese Möglichkeit
in Betracht gezogen werden muß.
Der französische Soziologe und Philosoph
Emile Durkheim
unterschied mechanische von organischer
Solidarität [Peuckert, 139].
Bei mechanischer Solidarität (Solidarität
durch Ähnlichkeit) erfolgt die Integration über
das Bewußtsein oder
Gefühl der Zusammengehörigkeit aufgrund gemeinsamer Merkmale
der Beteiligten und durch harte Sanktionen im Falle des
Verstoßes gegen diese Gemeinsamkeiten
(repressives Recht).
Bei der organischen Solidarität (Solidarität
durch Arbeitsteilung) handelt es sich um eine Integration
aufgrund der Verschiedenartigkeit und wechselseitigen
Angewiesenheit der Teile bei Dominanz des restitutiven
widerherstellenden Rechts (Zivilrecht). [Peuckert, 139].
Diese Unterscheidung unterschiedlicher Integrationstypen
unterstellt, muß gefragt werden, wie sie sich
bezüglich Koedukation versus Sonderschule
spezifiziert.
Ein gern benutztes Argument für die Koedukation
behinderter Schüler und Schülerinnen ist es,
daß auf diese Weise nichtbehinderte Kinder den
Umgang mit behinderten Kindern erlernen. Es ist dies
ein Beispiel für das Integrationsphänomen, das
man normative Integration nennt.
Die normative Integration ist ein grundlegendes Motiv in
den Arbeiten des Soziologen Parson. Für ihn liegt
normative Integration vor, wenn gesamtgesellschaftliche
Werte im sozialen System institutionalisiert sind.
Die normative Integration findet auf drei Ebenen statt:
als Normen die den Umgang einzelner
Personen
bestimmen, als Normen für Gruppen (wie Unternehmen,
Schulen) und als Normen für das Rollenspiel
in Gruppen (Mutter, Vater, Lehrer, Schüler).
Ein weiterer wichtiger Integrationstypus, den es in unserem
Zusammenhang
zu diskutieren gilt, ist die kommunikative Integration. Dieser
Begriff ist vor allem von den Soziologen Wirt und Shils und dem Politologen Deutsch
herausgearbeitet worden. Wirt und Shils haben dabei vor allem die integrative
Wirkung
von Massenmedien im Auge.
Für mich stellt sich die Frage, ob Blinde in der
Koedukation tatsächlich ausreichend Kompetenz
zur Kommunikation erwerben können, wenn man bedenkt,
daß sie u. a. da sie Kurzschrift lesen (wenngleich
sie auch keine funktionalen Analphabeten sind)
über keine Schriftsprache verfügen, die sie schnell
lesen und schreiben können. Dies ist jedoch eine
empirische und keine philosophische Frage.
Für die Integration Behinderter wurden verschiedene Argumente
vorgetragen:
- finales Argument: Integration als Eingliederung in das
soziale System
- instrumentales Argument: Integration durch soziale Beziehungen
- Normalisierungsargument: konfliktfreie Funktionseinheit
Behinderter und Nichtbehinderter
- sozialreformatorische Argument: Akzeptation, Entstigmatisierung
- utilitaristisches Argument: Ertüchtigung des Behinderten
und Einpassung in die bestehenden Lebensverhältnisse
- dialogisches Argument: gegenseitige Teilhabe und Kommunikation
- personales Argument: Respektierung der individuellen Eigenart, soziale,
beruflich-ökonomische und politische Souveränität.
[vgl. Bonderer 1983, 61].
Literatur
- Bleidick, U.: 10 Jahre Bildungsratsempfehlung und die
Geschichte der "Integration". Zeitschrift
für Heilpädagogik 34 (1983) 541-552
- Bonderer, E.: Integrationsbegriffe in der Behindertenpädagogik.
Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre
Nachbargebiete 49 (1980) 57-66, 179-190
- Haupt, Ursula: Die schulische Integration von
Behinderten.
- Peuckert
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