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Uwe Wiedemann: Ist Integration gut?

Der ursprünglich philosophische Begriff Integration gehört seit Jahrzehnten zu den schillerndsten Begriffen der Rehabilitationspädagogik. Er wird dort insbesondere mit ethischen Intentionen verwendet. Wir wollen in diesem Aufsatz den Begriff aus ethischer Perspektive analysieren.

Um einen ethischen Begriff der Integration zu bekommen, müssen wir zunächst die Vermengung seiner Verwendung zum einen im Sinne von sozialer Integration und zum anderen als Bezeichnung für die gemeinsame Bildung und Erziehung Behinderter und Nichtbehinderter auseinanderhalten. Letzteres werde ich in diesem Aufsatz mit dem treffenderen Begriff Koedukation bezeichnen.

Arbeiten über die Integration Behinderter beschäftigen sich häufig bei genauer Betrachtung mit der Koedukation Behinderter und nicht mit deren Integration [so z. B. bei Haupt].

Es ist zwar ein Paradigma der Rehabilitationspädagogik, daß Koedukation soziale Integration bedeutet, aber es ist nicht selbstverständlich, daß dieses Paradigma zu Recht angenommen wird. Mit anderen Worten dieses Paradigma ist von der Rehabilitationspädagogik erst zu belegen.

Aber selbst wenn Koedukation der beste Weg zur sozialen Integration wäre, folgt noch nicht, daß die Behinderten wo immer möglich gemeinsam mit Nichtbehinderten gebildet werden sollen.

Schon der Pionier der Integrationstheorie Leopold von Wiese hat in seiner Beziehungslehre darauf hingewiesen, daß integrative und differenzierende Kräfte stets gleichzeitig wirken [vgl. Peuckert, 138].

Andere Autoren sehen zu Recht als Gegensatz der Integration die Individuation und die meisten Rehabilitationspädagogen werden zustimmen, daß auch die Ausprägung einer eigenen Persönlichkeit ein wichtiges Bildungs- oder Erziehungsziel ist. Wenn nun aber die soziale Integration bei der Koedukation besonders ausgeprägt wäre, könnte man dies gerade gegen die Koedukation anführen, da die Entfaltung der Persönlichkeit zu kurz käme.

Bereits Bleidick hat auf die Gefahr hingewiesen, die von einem Verständnis der Integration als Wert an sich ausgehen [Bleidick 1983, 543].

Um es nochmals zu sagen, ich sage nicht, daß es so ist, wie ich ja auch offen lasse, ob bei der Koedukation die Integration besonders ausgeprägt ist.

Aus der These von von Wiese folgt auf die Rehabilitationspädagogik angewendet, daß sowohl in der Koedukation als auch in der Sonderschule integrative und differenzierende Kräfte wirken.

Nun sind nicht von der Philosophie sondern von der Soziologie die integrativen und differenzierenden Kräfte empirisch zu untersuchen. Insbesondere wäre in eine solche Untersuchung auch die teilweise Koedukation zu berücksichtigen (mehrere blinde Schüler und Schülerinnen werden gemeinsam mit nichtbehinderten unterrichtet).

Aber eines wird deutlich, hält man Koedukation und Integration deutlich auseinander, ist es gar nicht mehr so klar, - selbst wenn man die These unterstellt, daß Integration der bessere Weg ist -, daß man Integration nur mit Koedukation erreichen kann. Auch der Nachweis, daß nicht mehrfach behinderte Blinde in Blindenschulen mit den vielen Mehrfachbehinderten wie sie heute üblich sind, zu einer geringeren Integration als die Koedukation Blinder in Schulen für Sehende erreicht, genügt nicht als Argument für eben diese Koedukation. Es könnte auch sein, daß es sinnvoll ist eine Trennung von Blindenschulen für mehrfach Behinderte und Schulen für nicht mehrfachbehinderte Blinde zu einer größeren Integration führt. Wie gesagt, ich behaupte nicht, daß es so ist, sondern stelle lediglich fest, daß diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden muß.

Der französische Soziologe und Philosoph Emile Durkheim unterschied mechanische von organischer Solidarität [Peuckert, 139]. Bei mechanischer Solidarität (Solidarität durch Ähnlichkeit) erfolgt die Integration über das Bewußtsein oder Gefühl der Zusammengehörigkeit aufgrund gemeinsamer Merkmale der Beteiligten und durch harte Sanktionen im Falle des Verstoßes gegen diese Gemeinsamkeiten (repressives Recht).

Bei der organischen Solidarität (Solidarität durch Arbeitsteilung) handelt es sich um eine Integration aufgrund der Verschiedenartigkeit und wechselseitigen Angewiesenheit der Teile bei Dominanz des restitutiven widerherstellenden Rechts (Zivilrecht). [Peuckert, 139].

Diese Unterscheidung unterschiedlicher Integrationstypen unterstellt, muß gefragt werden, wie sie sich bezüglich Koedukation versus Sonderschule spezifiziert.

Ein gern benutztes Argument für die Koedukation behinderter Schüler und Schülerinnen ist es, daß auf diese Weise nichtbehinderte Kinder den Umgang mit behinderten Kindern erlernen. Es ist dies ein Beispiel für das Integrationsphänomen, das man normative Integration nennt.

Die normative Integration ist ein grundlegendes Motiv in den Arbeiten des Soziologen Parson. Für ihn liegt normative Integration vor, wenn gesamtgesellschaftliche Werte im sozialen System institutionalisiert sind.

Die normative Integration findet auf drei Ebenen statt: als Normen die den Umgang einzelner Personen bestimmen, als Normen für Gruppen (wie Unternehmen, Schulen) und als Normen für das Rollenspiel in Gruppen (Mutter, Vater, Lehrer, Schüler).

Ein weiterer wichtiger Integrationstypus, den es in unserem Zusammenhang zu diskutieren gilt, ist die kommunikative Integration. Dieser Begriff ist vor allem von den Soziologen Wirt und Shils und dem Politologen Deutsch herausgearbeitet worden. Wirt und Shils haben dabei vor allem die integrative Wirkung von Massenmedien im Auge.

Für mich stellt sich die Frage, ob Blinde in der Koedukation tatsächlich ausreichend Kompetenz zur Kommunikation erwerben können, wenn man bedenkt, daß sie u. a. da sie Kurzschrift lesen (wenngleich sie auch keine funktionalen Analphabeten sind) über keine Schriftsprache verfügen, die sie schnell lesen und schreiben können. Dies ist jedoch eine empirische und keine philosophische Frage.

Für die Integration Behinderter wurden verschiedene Argumente vorgetragen:

  • finales Argument: Integration als Eingliederung in das soziale System
  • instrumentales Argument: Integration durch soziale Beziehungen
  • Normalisierungsargument: konfliktfreie Funktionseinheit Behinderter und Nichtbehinderter
  • sozialreformatorische Argument: Akzeptation, Entstigmatisierung
  • utilitaristisches Argument: Ertüchtigung des Behinderten und Einpassung in die bestehenden Lebensverhältnisse
  • dialogisches Argument: gegenseitige Teilhabe und Kommunikation
  • personales Argument: Respektierung der individuellen Eigenart, soziale, beruflich-ökonomische und politische Souveränität. [vgl. Bonderer 1983, 61].

Literatur

  • Bleidick, U.: 10 Jahre Bildungsratsempfehlung und die Geschichte der "Integration". Zeitschrift für Heilpädagogik 34 (1983) 541-552
  • Bonderer, E.: Integrationsbegriffe in der Behindertenpädagogik. Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete 49 (1980) 57-66, 179-190
  • Haupt, Ursula: Die schulische Integration von Behinderten.
  • Peuckert
 

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